Job-Sharing
		    Arbeitsplatzteilung als Gruppenarbeit
	
	
	
			
	
		
	
		Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere 
Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen.
Job-Sharing ist eine Form der Gruppenarbeit. Regelungen hierzu finden sich in § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Teilen sich mehrere 
Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz  ist die Kündigung eines Beschäftigten wegen des Ausscheidens eines anderen 
Arbeitnehmers unwirksam.
	
	
	
Letztes Update 11.03.2009  |   Copyright© Irena Dreißiger 2009 |  

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